Ratgeber · DACH-Vergleich
Gilt die NiSV auch in Österreich und der Schweiz? Regeln für Diodenlaser im Vergleich
Deutschland, Österreich und die Schweiz regeln professionelle Laserhaarentfernung unterschiedlich. Wer einen Diodenlaser im Studio einsetzen möchte, muss deshalb die Anforderungen des jeweiligen Einsatzlandes getrennt prüfen.
Nein. Die deutsche NiSV gilt nicht automatisch in Österreich oder der Schweiz.
Die NiSV ist deutsches Recht. Für den professionellen Einsatz eines Diodenlasers in Deutschland gelten unter anderem Fachkunde- und Betreiberanforderungen nach dieser Verordnung. Österreich und die Schweiz haben eigene nationale Regelungen: In Österreich ist die Haarentfernung mittels Laser gewerberechtlich dem Bereich Kosmetik zugeordnet; in der Schweiz ist für die Laserhaarentfernung seit dem 1. Juni 2024 ein entsprechender Sachkundenachweis nach der V-NISSG erforderlich.
Für Studios bedeutet das: Ein deutscher NiSV-Nachweis kann eine vorhandene Qualifikation dokumentieren, ersetzt jedoch nicht automatisch die Prüfung der Voraussetzungen im jeweiligen Zielland.
Warum ein DACH-Vergleich für Studios wichtig ist
Professionelle Diodenlaser werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz für vergleichbare kosmetische Anwendungen eingesetzt. Der rechtliche Weg zum zulässigen Studiobetrieb ist dennoch nicht identisch. Wer ein Studio eröffnet, einen zweiten Standort plant oder Geräte grenzüberschreitend einsetzt, sollte daher nicht von einer einheitlichen „DACH-Zulassung“ für die Anwendung ausgehen.
Entscheidend sind zwei getrennte Fragen: Erstens, ob das konkrete Gerät für den jeweiligen Markt ordnungsgemäß bereitgestellt werden kann. Zweitens, welche Qualifikation, Sachkunde oder Gewerbeberechtigung die behandelnde Person für die tatsächliche Anwendung benötigt.
Deutschland
NiSV mit Fachkundenachweis, Anzeige des Betriebs und Betreiberpflichten für kosmetische Laseranwendungen.
Österreich
Keine NiSV; Laserhaarentfernung ist im Gewerberecht dem Kosmetikgewerbe zugeordnet.
Schweiz
Keine NiSV; für Haarentfernung mit Laser gilt seit 2024 ein Sachkundenachweis nach V-NISSG.
Deutschland: NiSV, Fachkunde und Betreiberpflichten
In Deutschland gilt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Sie betrifft gewerbliche kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Anwendungen entsprechender Anlagen am Menschen. Dazu gehört der professionelle Einsatz von Lasereinrichtungen zur Haarentfernung im Kosmetikstudio.
Für Studios in Deutschland gilt:
- Seit dem 31. Dezember 2022 dürfen Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen im NiSV-Anwendungsbereich nur von Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
- Der Fachkundenachweis erfolgt nach aktueller Rechtslage grundsätzlich über ein Zertifikat einer dafür vorgesehenen Konformitätsbewertungsstelle.
- Der Betrieb der Anlage ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
- Einweisung, Aufklärung, Dokumentation und geeignete Schutzmaßnahmen gehören zum professionellen Betreiber-Setup.
Weiterführende Informationen zur deutschen Fachkunde finden Sie auf der Seite Diodenlaser NiSV Schulung & Fachkunde .
Österreich: Keine NiSV, aber gewerberechtliche Voraussetzungen
In Österreich gilt die deutsche NiSV nicht. Für Kosmetikstudios ist stattdessen insbesondere das österreichische Gewerberecht relevant. Nach § 109 Abs. 6 Gewerbeordnung 1994 sind Personen, die das Gewerbe der Kosmetik beziehungsweise Schönheitspflege ausüben, auch zur Haarentfernung mittels Laser berechtigt.
Für Studios in Österreich bedeutet das:
- Eine deutsche NiSV-Schulung ist nicht das österreichische Zulassungssystem für den Studiobetrieb.
- Entscheidend ist, ob die erforderliche Gewerbeberechtigung für Kosmetik beziehungsweise eine passende eingeschränkte Berechtigung oder individuelle Befähigung vorliegt.
- Wer ausschließlich Laserhaarentfernung anbieten möchte, sollte die mögliche eingeschränkte Gewerbeberechtigung und die dafür erforderlichen Nachweise vorab prüfen.
- Verbindliche Auskünfte zur Gewerbeberechtigung erteilen die zuständige Gewerbebehörde und die Wirtschaftskammer.
Eine deutsche NiSV-Fachkunde kann für die fachliche Vorbereitung wertvoll sein. Ob sie für einen österreichischen Antrag oder Befähigungsnachweis berücksichtigt wird, muss jedoch im konkreten Verfahren geprüft werden.
Schweiz: Sachkundenachweis für Haarentfernung mit Laser
Auch in der Schweiz gilt die deutsche NiSV nicht. Maßgeblich sind das schweizerische Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und die dazugehörige Verordnung (V-NISSG).
Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit weist ausdrücklich darauf hin, dass die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen seit dem 1. Juni 2024 nur noch von Personen durchgeführt werden dürfen, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Für den Einsatz eines Diodenlasers zur Haarentfernung ist dabei der Sachkundenachweis „Haarentfernung mit Laser“ relevant.
Für Studios in der Schweiz gilt:
- Seit dem 1. Juni 2024 darf die Laserhaarentfernung im entsprechenden Anwendungsbereich nur mit dem passenden Sachkundenachweis durchgeführt werden.
- Für Diodenlaser zur Haarentfernung ist der schweizerische Sachkundenachweis „Haarentfernung mit Laser“ maßgeblich.
- Eine deutsche NiSV-Fachkunde ersetzt diesen schweizerischen Sachkundenachweis nicht automatisch.
- Offizielle Informationen und anerkannte Prüfungsstellen werden über das Bundesamt für Gesundheit beziehungsweise das NISSG-Portal bereitgestellt.
Diodenlaser-Regelungen im DACH-Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede für Studios, die professionelle Laserhaarentfernung mit einem Diodenlaser planen. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Standorts oder Einzelfalls.
Ein Schulungs- oder Fachkundenachweis aus einem Land sollte nicht automatisch als Betriebsvoraussetzung für ein anderes Land behandelt werden. Die Anerkennung beziehungsweise erforderliche Ergänzung muss am jeweiligen Standort geprüft werden.
Was bedeutet das für den Kauf eines Diodenlasers?
Ein professioneller Diodenlaser sollte nicht nur nach Leistung, Kühlung, Handstück und Behandlungsgeschwindigkeit ausgewählt werden. Für Studios in der DACH-Region ist ebenso wichtig, bereits vor dem Kauf zu klären, in welchem Land das Gerät eingesetzt werden soll und welche Nachweise die behandelnden Personen dort benötigen.
Die technische Eignung eines Geräts und die persönliche Berechtigung zur Anwendung sind unterschiedliche Themen. Ein Gerät kann technisch für professionelle Haarentfernung konzipiert sein, während die behandelnde Person am konkreten Standort dennoch nationale Qualifikations- oder Sachkundeanforderungen erfüllen muss.
Einsatzland festlegen
Klären Sie zuerst, ob das Gerät in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder an mehreren Standorten eingesetzt werden soll.
Anwendungszweck definieren
Für diesen Beitrag steht die professionelle Haarentfernung mit Diodenlaser im Mittelpunkt. Andere Anwendungen können gesonderte Anforderungen auslösen.
Nachweise vor dem Start prüfen
Fachkunde in Deutschland, Gewerbeberechtigung in Österreich oder Sachkundenachweis in der Schweiz sollten vor der Behandlungsaufnahme eingeordnet sein.
Gerätemodell passend auswählen
Erst danach lassen sich Leistung, Auslastung, Studio-Konzept, Finanzierung und das passende SOMATECH-Modell sinnvoll verbinden.
Eine Übersicht professioneller Geräte für unterschiedliche Studioanforderungen finden Sie auf unserer Seite SOMATECH Diodenlaser vergleichen .
Häufige Fragen zu NiSV, Österreich und der Schweiz
Gilt die deutsche NiSV auch in Österreich?
Nein. Die NiSV ist deutsches Recht. In Österreich ist für Laserhaarentfernung insbesondere das Gewerberecht relevant: Personen, die das Gewerbe Kosmetik beziehungsweise Schönheitspflege ausüben, sind nach § 109 Abs. 6 GewO auch zur Haarentfernung mittels Laser berechtigt.
Gilt die deutsche NiSV auch in der Schweiz?
Nein. In der Schweiz gelten NISSG und V-NISSG. Seit dem 1. Juni 2024 ist für die Haarentfernung mit Laser im entsprechenden Anwendungsbereich ein schweizerischer Sachkundenachweis erforderlich.
Kann ich mit einer deutschen NiSV-Fachkunde in Österreich arbeiten?
Nicht automatisch. In Österreich ist zu prüfen, ob die erforderliche Gewerbeberechtigung beziehungsweise individuelle Befähigung vorliegt. Ob vorhandene deutsche Schulungsnachweise dabei berücksichtigt werden können, entscheidet sich im konkreten Verfahren.
Kann ich mit einer deutschen NiSV-Fachkunde in der Schweiz arbeiten?
Eine deutsche NiSV-Fachkunde ersetzt den schweizerischen Sachkundenachweis nicht automatisch. Für die professionelle Haarentfernung mit Laser ist in der Schweiz der passende Sachkundenachweis nach V-NISSG zu prüfen.
Welchen Nachweis brauche ich in der Schweiz für einen Diodenlaser?
Für die Haarentfernung mit einem Laser ist der Sachkundenachweis „Haarentfernung mit Laser“ relevant. Offizielle Informationen zu anerkannten Prüfungsstellen und zum Verfahren stellt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit bereit.
Ist ein Gerät automatisch in allen drei Ländern einsetzbar?
Das sollte nicht pauschal angenommen werden. Neben den Anforderungen an die behandelnde Person müssen auch die produktbezogenen Unterlagen und die Bereitstellung des konkreten Geräts im jeweiligen Zielmarkt geprüft werden.
Weitere Themen für den professionellen Diodenlaser-Start
Gerät auswählen und nationale Voraussetzungen frühzeitig einplanen.
SOMATECH unterstützt Studios bei der Auswahl eines professionellen Diodenlasers passend zu Auslastung, Behandlungskonzept und Investitionsplanung. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz sollten Qualifikations- und Betreiberanforderungen jeweils standortbezogen geprüft werden. SOMATECH gibt hierzu Orientierung, ersetzt jedoch keine behördliche oder rechtliche Prüfung.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Deutschland: Bundesumweltministerium – FAQ zur NiSV und Fachkunde
- Deutschland: Aktuelle Fassung der NiSV
- Österreich: Gewerbeordnung 1994, § 109 – Haarentfernung mittels Laser
- Österreich: Wirtschaftskammer – Kosmetik und Laserhaarentfernung
- Schweiz: Bundesamt für Gesundheit – Behandlungen mit Laser
- Schweiz: BAG – Informationen zu Sachkundenachweisen nach V-NISSG
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung für professionelle Studios und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, behördliche Entscheidung oder Prüfung der konkreten Geräteunterlagen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen nationalen Vorschriften, der konkrete Anwendungszweck, der Standort des Studios und die Auskünfte der zuständigen Stellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.