Direktkontakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SOMATECH LASER
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2B
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
1. Anbieter / Vertragspartner
- Anbieter und Vertragspartner ist die SOMATECH UG (haftungsbeschränkt), Kasparstraße 21, 51149 Köln, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführerin Nora Johanna Lange. Registergericht: Amtsgericht Köln, Handelsregisternummer: HRB 127520.
- Kontakt: Telefon +49 2203 8052740, E-Mail sales@somatech-laser.com.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG ist beantragt und wird nach Erteilung ergänzt.
- Nachfolgend wird die SOMATECH UG (haftungsbeschränkt) als „SOMATECH" bezeichnet.
2. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf, die Lieferung und – soweit vereinbart – die Inbetriebnahme, Einweisung oder sonstige Bereitstellung von Geräten, Systemen, Zubehör und sonstigen Waren durch SOMATECH an Unternehmer.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass SOMATECH in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SOMATECH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist der Verkauf professioneller ästhetischer und kosmetischer Systeme einschließlich Zubehör, Ersatzteilen und zugehöriger technischer Dokumentation.
- Die angebotenen Systeme sind ausschließlich für den gewerblichen Einsatz durch geschultes und qualifiziertes Fachpersonal bestimmt.
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet SOMATECH weder eine medizinische Heilbehandlung noch einen bestimmten wirtschaftlichen, kosmetischen oder therapeutischen Erfolg.
- Angaben in Katalogen, auf Websites, in Produktunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- oder Leistungsangaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
4. Vertragsschluss
- Angebote von SOMATECH sind freibleibend und unverbindlich.
- Bestellungen des Käufers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform, durch gesonderte Rechnungstellung, durch E-Signatur oder durch Auslieferung der Ware zustande.
- Angaben des Käufers zum Verwendungszweck werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SOMATECH diese ausdrücklich in Textform bestätigt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Transport-, Versicherungs-, Zoll-, Einfuhr- und sonstiger Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags auf dem von SOMATECH benannten Konto.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. SOMATECH ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugskostenpauschale zu verlangen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
6. Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen
- Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von SOMATECH ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist SOMATECH zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse, die SOMATECH nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
7. Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager bzw. Versandort.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder SOMATECH weitere Leistungen übernommen hat.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von SOMATECH.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit sachlich geboten, ausreichend gegen typische Risiken zu versichern.
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
- Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags der von SOMATECH gelieferten Vorbehaltsware an SOMATECH ab. SOMATECH nimmt diese Abtretung an.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen.
- Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ab Ablieferung, in Textform anzuzeigen.
- Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
- Unterbleibt eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Rüge, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt.
10. Mängelansprüche / Gewährleistung
- Für Mängel der Ware leistet SOMATECH nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuer Ware 12 Monate ab Gefahrübergang.
- Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Kein Mangel liegt insbesondere vor bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht sachgerechter Wartung, ungeeignetem Aufstellungsort, ungeeigneter Stromversorgung oder bei Änderungen/Reparaturen durch den Käufer oder Dritte, die nicht von SOMATECH autorisiert wurden.
11. Betreiber- und Anwendungspflichten
- Der Käufer ist allein verantwortlich für den rechtmäßigen Betrieb, die Aufstellung, die Einweisung des Personals sowie die konkrete Anwendung der Geräte.
- Der Käufer hat sämtliche für den Betrieb, die Bewerbung und die Anwendung einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten. Hierzu können – je nach Produkt und Einsatzbereich – insbesondere Anforderungen aus der NiSV, der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) sowie sonstigen produkt-, sicherheits-, kennzeichnungs-, arbeitsschutz- oder wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gehören.
- Schulungen, Einweisungen oder Hinweise durch SOMATECH ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Fachkundenachweise, Zulassungen, Betreiberpflichten oder behördlichen Genehmigungen.
12. Haftung
- SOMATECH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SOMATECH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
- Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SOMATECH.
13. Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Ergänzende Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
- Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Köln. SOMATECH bleibt jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15. Schlussbestimmungen
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers im Zusammenhang mit dem Vertrag sind mindestens in Textform abzugeben, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: April 2026
