NiSV in Österreich & Schweiz? Regeln für Diodenlaser im DACH-Raum
Die deutsche NiSV gilt nicht automatisch in Österreich oder der Schweiz. Wer professionelle Laser-Haarentfernung anbietet, muss die jeweiligen nationalen Vorschriften beachten. Wir vergleichen die Anforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz – von der NiSV-Fachkunde über den Schweizer Sachkundenachweis bis zur österreichischen Gewerbeberechtigung.
Gilt die deutsche NiSV auch in Österreich oder der Schweiz?
Nein. Die NiSV ist eine deutsche Verordnung und gilt nicht automatisch in Österreich oder der Schweiz. Für die professionelle Laser-Haarentfernung gelten unterschiedliche nationale Anforderungen: NiSV in Deutschland, V-NISSG in der Schweiz und Gewerbeordnung in Österreich.
Deutschland
NiSV-Fachkunde für Laser und intensive Lichtquellen.
Schweiz
Passender Sachkundenachweis nach V-NISSG für Laser-Haarentfernung.
Österreich
Gewerberechtliche Berechtigung im reglementierten Kosmetikgewerbe.
Für Studios besonders wichtig: Eine deutsche NiSV-Fachkunde darf nicht pauschal als ausreichende Berechtigung für Österreich oder die Schweiz dargestellt werden.
Laser-Haarentfernung in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Vergleich
Wer ein Kosmetikstudio mit Diodenlaser betreibt oder ein Studio im DACH-Raum eröffnen möchte, muss die Anforderungen des jeweiligen Landes kennen.
| Land | Regelung | Qualifikation | Wichtig für Studios |
|---|---|---|---|
| Deutschland | NiSV | Fachkunde Laser / intensive Lichtquellen | Fachkunde, Betreiberpflichten, Anzeige, Aufklärung und Dokumentation berücksichtigen. |
| Schweiz | V-NISSG | Sachkundenachweis „Haarentfernung mit Laser“ | Seit 01.06.2024 erforderlich. Ärztliche Vorbehalte und Verwendungsverbote gesondert beachten. |
| Österreich | GewO 1994 | Gewerbeberechtigung Kosmetik / Schönheitspflege | Das Kosmetikgewerbe umfasst gemäß § 109 Abs. 6 GewO auch Haarentfernung mittels Laser. |
Die Regelwerke verfolgen unterschiedliche Ansätze. Deshalb sollten Schulung, Qualifikationsnachweis, Geräteprüfung und Marketingkommunikation auf das jeweilige Behandlungsland abgestimmt werden.
NiSV-Fachkunde für Laser und intensive Lichtquellen
In Deutschland regelt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) bestimmte nichtmedizinische Anwendungen von Lasern und intensiven Lichtquellen.
Nach § 4 NiSV muss der Betreiber sicherstellen, dass die Person, die eine entsprechende Anlage anwendet, über die erforderliche Fachkunde verfügt.
Wie viele Lerneinheiten umfasst die NiSV-Fachkunde?
Für die Fachkundegruppe Laser / intensive Lichtquellen sieht Anlage 3 NiSV grundsätzlich zwei Module vor.
Eine Lerneinheit entspricht 45 Minuten. Für das Grundlagenmodul bestehen gesetzlich definierte Gleichwertigkeiten, beispielsweise bei bestimmten anerkannten Ausbildungen im Kosmetikbereich.
Muss die NiSV-Fachkunde aktualisiert werden?
Ja. Wird die Fachkunde durch Schulung erworben, ist grundsätzlich mindestens alle fünf Jahre eine geeignete Aktualisierung erforderlich. Für den zertifikatsbasierten Nachweis gelten zusätzlich die Vorgaben des § 4a NiSV.
Welche Betreiberpflichten sind außerdem wichtig?
Neben der Fachkunde enthält die NiSV Anforderungen an den sicheren Betrieb, die Dokumentation und die Anzeige bestimmter Anlagen.
- Betrieb der Anlage grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen.
- Erforderliche Fachkundenachweise der anwendenden Personen berücksichtigen.
- Sachgerechte Geräteeinweisung sicherstellen.
- Beratung, Aufklärung und Einverständnis der behandelten Personen dokumentieren.
- Weitere Betreiber- und Dokumentationspflichten nach § 3 NiSV erfüllen.
Die Einweisung in die Bedienung eines bestimmten Diodenlasers ersetzt nicht automatisch die gesetzlich erforderliche Fachkunde. Beide Themen müssen getrennt betrachtet werden.
Weiterführend: NiSV-Fachkunde für Diodenlaser .
V-NISSG und Sachkundenachweis für Laser-Haarentfernung
In der Schweiz gilt nicht die deutsche NiSV. Maßgeblich ist insbesondere die Schweizer Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG).
Seit dem 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten kosmetischen Behandlungen grundsätzlich nur noch von Personen durchgeführt werden, die über den passenden Sachkundenachweis verfügen.
Für die professionelle Laser-Haarentfernung existiert ausdrücklich der Sachkundenachweis „Haarentfernung mit Laser“.
Wie wird der Schweizer Sachkundenachweis erworben?
Das Schweizer System sieht je nach vorhandener Qualifikation unterschiedliche Ausbildungswege vor. Für Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse gehören grundsätzlich folgende Bestandteile dazu.
Modul Grundlagen
Allgemeine Kenntnisse über Anatomie, Haut, Sicherheit und Behandlungsgrundlagen.
Modul Technologien
Technische Grundlagen der eingesetzten Verfahren und Systeme.
Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
Das BKF-Modul behandelt die konkrete kosmetische Anwendung.
Prüfung
Der Sachkundenachweis wird über die dafür vorgesehenen Prüfungsstellen erworben.
Informationen zu anerkannten Prüfungsstellen und Ausbildungswegen stellt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit bereit.
Welche Laser stehen in der Schweiz unter ärztlichem Vorbehalt?
Ein Sachkundenachweis berechtigt nicht automatisch zur Anwendung jeder Laser-Technologie. Bestimmte Verfahren stehen nach der V-NISSG unter ärztlichem Vorbehalt.
- Ablative Laser
- Langgepulste Nd:YAG-Laser
- Hochfokussierter Ultraschall
- Bestimmte photodynamische Therapien
- Laserlipolyse
Diese Verfahren dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise entsprechendem Praxispersonal unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden.
Die Wellenlänge allein ist nicht mit einer bestimmten Laserbauart gleichzusetzen. Der ärztliche Vorbehalt für langgepulste Nd:YAG-Laser darf deshalb nicht pauschal auf jedes Diodenlasersystem mit 1064 nm übertragen werden. Entscheidend ist die tatsächlich eingesetzte Technologie und Anwendung.
Welche Anwendungen sind in der Schweiz verboten?
Die V-NISSG enthält außerdem Verwendungsverbote für bestimmte Behandlungen. Dazu gehören unter anderem:
- Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up mit IPL.
- Entfernung melanozytärer Nävi mittels Laser oder IPL.
Für ein Studio in der Schweiz muss geprüft werden, welcher Schweizer Sachkundenachweis zur tatsächlich angebotenen Behandlung gehört.
Offizielle Informationen: Schweizer Bundesamt für Gesundheit – Sachkundenachweise .
Laser-Haarentfernung im reglementierten Kosmetikgewerbe
Auch in Österreich gilt die deutsche NiSV nicht. Maßgeblich ist insbesondere die österreichische Gewerbeordnung 1994 (GewO).
In § 109 Abs. 6 GewO ist ausdrücklich geregelt, dass Personen, die das Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) ausüben, auch zur Haarentfernung mittels Laser berechtigt sind.
Kosmetik ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe. Deshalb reicht der bloße Besitz eines Diodenlasers oder die Teilnahme an einer Herstellerschulung nicht automatisch aus, um die gewerberechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Was sollten Kosmetikstudios in Österreich prüfen?
Gewerbeberechtigung
Ist das entsprechende Gewerbe Kosmetik / Schönheitspflege wirksam angemeldet?
Befähigungsnachweis
Sind die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe erfüllt?
Leistungsumfang
Ist die konkret angebotene Tätigkeit von der vorhandenen Gewerbeberechtigung umfasst?
Studioabläufe
Sind Geräteeinweisung, Produkthinweise, Kundendokumentation und betriebliche Schutzmaßnahmen organisiert?
Eine deutsche NiSV-Schulung sollte in Österreich nicht als vermeintliche gesetzliche Betriebsvoraussetzung beworben werden. Entscheidend ist die österreichische Rechtslage.
Amtliche Rechtsgrundlage: § 109 GewO 1994 – Rechtsinformationssystem Österreich .
Was gilt, wenn ein Studio in mehreren Ländern tätig ist?
Deutschland, Österreich und die Schweiz sollten nicht als einheitlicher regulatorischer Markt behandelt werden.
Wer Diodenlaser verkauft, Schulungen bewirbt oder selbst Behandlungen in mehreren Ländern anbietet, sollte Qualifikationsanforderungen und Marketingaussagen landesspezifisch gestalten.
Behandlungsland bestimmen
Zunächst feststellen, in welchem Land die Behandlung tatsächlich durchgeführt wird.
Qualifikation separat prüfen
Deutschland: NiSV-Fachkunde. Schweiz: passender Sachkundenachweis. Österreich: gewerberechtliche Berechtigung.
Technik und Verfahren abgrenzen
Besonders in der Schweiz ärztliche Vorbehalte und Verwendungsverbote für bestimmte Verfahren berücksichtigen.
Marketingtexte anpassen
Deutsche NiSV-Begriffe nicht pauschal auf Schweizer oder österreichische Angebote übertragen.
Unterlagen dokumentieren
Qualifikationsnachweise, Produktunterlagen, Einweisungen und betriebliche Abläufe nachvollziehbar aufbewahren.
Diese Aussagen sollten Diodenlaser-Studios vermeiden
Nein. Die NiSV ist deutsches Recht. Österreich und die Schweiz haben eigene Regelungen.
Nicht automatisch. Für die betreffenden Schweizer Behandlungen ist der passende Sachkundenachweis nach V-NISSG maßgeblich.
Nein. Bestimmte Technologien und Verfahren stehen unter ärztlichem Vorbehalt.
Ein Kurs allein ersetzt nicht die gewerberechtlichen Voraussetzungen für das reglementierte Kosmetikgewerbe.
Nein. Dass die deutsche NiSV nicht gilt, bedeutet nicht, dass im jeweiligen Land keine eigenen Anforderungen bestehen.
Rechtliche Anforderungen und Diodenlaser-Technik getrennt betrachten
Die rechtliche Berechtigung einer Anwenderin oder eines Anwenders und die technische beziehungsweise regulatorische Eignung eines konkreten Geräts sind zwei unterschiedliche Fragen.
Beim Kauf eines professionellen Diodenlasers sollten Studios deshalb neben der persönlichen Qualifikation auch die Produkteigenschaften und Unterlagen prüfen.
- Bestimmungsgemäßer Verwendungszweck des Geräts
- Technische Dokumentation und Konformitätsinformationen
- Laser-Technologie und Wellenlängen
- Leistung und Behandlungsparameter
- Kühltechnologie und Schutzmaßnahmen
- Geräteeinweisung, Schulung und Service
- Anforderungen des Landes, in dem das Gerät eingesetzt werden soll
Eine leistungsfähige technische Ausstattung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Qualifikation. Umgekehrt sagt ein Qualifikationsnachweis allein noch nichts über die Eignung jedes beliebigen Geräts aus.
SOMATECH unterstützt bei der Einordnung von Geräteklassen, technischen Anforderungen und Produktunterlagen.
DACH-Checkliste: Was vor der ersten Laserbehandlung geprüft werden sollte
Diese Checkliste hilft bei der Vorbereitung eines Studios in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
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FAQ: NiSV, Österreich, Schweiz und Diodenlaser
Gilt die deutsche NiSV in Österreich?
Nein. In Österreich richtet sich die gewerbliche Laser-Haarentfernung insbesondere nach der österreichischen Gewerbeordnung. Personen, die das Gewerbe Kosmetik (Schönheitspflege) ausüben, sind gemäß § 109 Abs. 6 GewO auch zur Haarentfernung mittels Laser berechtigt.
Gilt die deutsche NiSV in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz hat mit der V-NISSG ein eigenes Regelwerk. Für die dort erfassten Behandlungen gelten Schweizer Sachkundenachweise.
Was brauche ich in der Schweiz für Laser-Haarentfernung?
Seit dem 1. Juni 2024 ist für die in der V-NISSG erfasste Laser-Haarentfernung grundsätzlich der passende Schweizer Sachkundenachweis erforderlich. Es gibt die Kategorie „Haarentfernung mit Laser“.
Ersetzt meine NiSV-Fachkunde den Schweizer Sachkundenachweis?
Eine deutsche NiSV-Fachkunde ersetzt den Schweizer Sachkundenachweis nicht automatisch. Für die Schweiz sind die Anforderungen der V-NISSG maßgeblich.
Darf ein Kosmetikstudio in der Schweiz einen Diodenlaser verwenden?
Laser-Haarentfernung kann im Rahmen des dafür vorgesehenen Sachkundenachweises durchgeführt werden. Zusätzlich sind die technischen Anforderungen und mögliche ärztliche Vorbehalte zu beachten.
Ist langgepulster Nd:YAG in der Schweiz frei für Kosmetikstudios?
Nein. Langgepulste Nd:YAG-Laser gehören in der Schweiz zu den Verfahren, die unter ärztlichem Vorbehalt stehen.
Wie viele Lerneinheiten umfasst die NiSV-Fachkunde in Deutschland?
Anlage 3 NiSV nennt grundsätzlich 78 Lerneinheiten für das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und 117 Lerneinheiten für „Optische Strahlung“. Das entspricht 195 Lerneinheiten für die vollständige Fachkundegruppe Laser / intensive Lichtquellen. Für das Grundlagenmodul gibt es gesetzlich geregelte Gleichwertigkeiten.
Brauche ich in Österreich eine NiSV-Schulung?
Die deutsche NiSV ist nicht die österreichische Rechtsgrundlage. Entscheidend sind dort die österreichischen gewerberechtlichen Voraussetzungen für das Kosmetikgewerbe und den konkret ausgeübten Tätigkeitsumfang.
Kann SOMATECH verbindliche Rechtsberatung für mein Studio geben?
Nein. SOMATECH kann technische und organisatorische Orientierung geben, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft der zuständigen Behörde.
Amtliche Quellen zu NiSV, V-NISSG und GewO
Für die regulatorische Einordnung wurden amtliche und gesetzliche Quellen herangezogen.
- Deutschland – § 3 NiSV – Betreiberpflichten, Anzeige und Dokumentation.
- Deutschland – § 4 NiSV – Anforderungen an die Fachkunde.
- Deutschland – § 4a NiSV – Nachweis und Zertifizierung der Fachkunde.
- Deutschland – Anlage 3 NiSV – Fachkundemodule, Lerneinheiten und Aktualisierung.
- Schweiz – Bundesamt für Gesundheit – Sachkundenachweise nach V-NISSG.
- Schweiz – Ausbildungswege und Prüfungsstellen – Erwerb der Sachkundenachweise.
- Schweiz – Ärztlicher Vorbehalt und Verwendungsverbote – Eingeschränkte Technologien und Verfahren.
- Österreich – § 109 Abs. 6 GewO 1994 – Haarentfernung mittels Laser im Kosmetikgewerbe.
Redaktioneller Stand: 8. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu regulatorischen Anforderungen an professionelle Laser-Haarentfernung im DACH-Raum. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft einer Behörde. Die rechtliche Einordnung kann von der konkreten Anwendung, dem Gerät, der Qualifikation und dem Standort abhängen. Gesetzliche Änderungen und behördliche Vorgaben sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu prüfen.
Von der Rechtslage zur konkreten Studio-Planung
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