SOMATECH Ratgeber · Regulierung DACH

NiSV in Österreich & Schweiz? Regeln für Diodenlaser im DACH-Raum

Die deutsche NiSV gilt nicht automatisch in Österreich oder der Schweiz. Wer professionelle Laser-Haarentfernung anbietet, muss die jeweiligen nationalen Vorschriften beachten. Wir vergleichen die Anforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz – von der NiSV-Fachkunde über den Schweizer Sachkundenachweis bis zur österreichischen Gewerbeberechtigung.

DE · AT · CH Für Studios & Praxen Aktualisiert: 08.10.2026
DE
Deutschland NiSV · Fachkunde nach § 4 und § 5
CH
Schweiz Sachkundenachweis seit 01.06.2024
AT
Österreich § 109 Abs. 6 GewO 1994

Gilt die deutsche NiSV auch in Österreich oder der Schweiz?

Die kurze Antwort

Nein. Die NiSV ist eine deutsche Verordnung und gilt nicht automatisch in Österreich oder der Schweiz. Für die professionelle Laser-Haarentfernung gelten unterschiedliche nationale Anforderungen: NiSV in Deutschland, V-NISSG in der Schweiz und Gewerbeordnung in Österreich.

DE

Deutschland

NiSV-Fachkunde für Laser und intensive Lichtquellen.

AT

Österreich

Gewerberechtliche Berechtigung im reglementierten Kosmetikgewerbe.

Für Studios besonders wichtig: Eine deutsche NiSV-Fachkunde darf nicht pauschal als ausreichende Berechtigung für Österreich oder die Schweiz dargestellt werden.

DACH-Vergleich

Laser-Haarentfernung in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Vergleich

Wer ein Kosmetikstudio mit Diodenlaser betreibt oder ein Studio im DACH-Raum eröffnen möchte, muss die Anforderungen des jeweiligen Landes kennen.

Land Regelung Qualifikation Wichtig für Studios
Deutschland NiSV Fachkunde Laser / intensive Lichtquellen Fachkunde, Betreiberpflichten, Anzeige, Aufklärung und Dokumentation berücksichtigen.
Schweiz V-NISSG Sachkundenachweis „Haarentfernung mit Laser“ Seit 01.06.2024 erforderlich. Ärztliche Vorbehalte und Verwendungsverbote gesondert beachten.
Österreich GewO 1994 Gewerbeberechtigung Kosmetik / Schönheitspflege Das Kosmetikgewerbe umfasst gemäß § 109 Abs. 6 GewO auch Haarentfernung mittels Laser.

Die Regelwerke verfolgen unterschiedliche Ansätze. Deshalb sollten Schulung, Qualifikationsnachweis, Geräteprüfung und Marketingkommunikation auf das jeweilige Behandlungsland abgestimmt werden.

DE
Deutschland

NiSV-Fachkunde für Laser und intensive Lichtquellen

In Deutschland regelt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) bestimmte nichtmedizinische Anwendungen von Lasern und intensiven Lichtquellen.

Nach § 4 NiSV muss der Betreiber sicherstellen, dass die Person, die eine entsprechende Anlage anwendet, über die erforderliche Fachkunde verfügt.

Wie viele Lerneinheiten umfasst die NiSV-Fachkunde?

Für die Fachkundegruppe Laser / intensive Lichtquellen sieht Anlage 3 NiSV grundsätzlich zwei Module vor.

78 LE Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
117 LE Optische Strahlung
195 LE Gesamte Fachkundegruppe bei beiden Modulen

Eine Lerneinheit entspricht 45 Minuten. Für das Grundlagenmodul bestehen gesetzlich definierte Gleichwertigkeiten, beispielsweise bei bestimmten anerkannten Ausbildungen im Kosmetikbereich.

Muss die NiSV-Fachkunde aktualisiert werden?

Ja. Wird die Fachkunde durch Schulung erworben, ist grundsätzlich mindestens alle fünf Jahre eine geeignete Aktualisierung erforderlich. Für den zertifikatsbasierten Nachweis gelten zusätzlich die Vorgaben des § 4a NiSV.

Welche Betreiberpflichten sind außerdem wichtig?

Neben der Fachkunde enthält die NiSV Anforderungen an den sicheren Betrieb, die Dokumentation und die Anzeige bestimmter Anlagen.

  • Betrieb der Anlage grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Erforderliche Fachkundenachweise der anwendenden Personen berücksichtigen.
  • Sachgerechte Geräteeinweisung sicherstellen.
  • Beratung, Aufklärung und Einverständnis der behandelten Personen dokumentieren.
  • Weitere Betreiber- und Dokumentationspflichten nach § 3 NiSV erfüllen.
Geräteeinweisung ist nicht gleich NiSV-Fachkunde.

Die Einweisung in die Bedienung eines bestimmten Diodenlasers ersetzt nicht automatisch die gesetzlich erforderliche Fachkunde. Beide Themen müssen getrennt betrachtet werden.

Weiterführend: NiSV-Fachkunde für Diodenlaser .

CH
Schweiz

V-NISSG und Sachkundenachweis für Laser-Haarentfernung

In der Schweiz gilt nicht die deutsche NiSV. Maßgeblich ist insbesondere die Schweizer Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG).

Seit dem 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten kosmetischen Behandlungen grundsätzlich nur noch von Personen durchgeführt werden, die über den passenden Sachkundenachweis verfügen.

Für die professionelle Laser-Haarentfernung existiert ausdrücklich der Sachkundenachweis „Haarentfernung mit Laser“.

Wie wird der Schweizer Sachkundenachweis erworben?

Das Schweizer System sieht je nach vorhandener Qualifikation unterschiedliche Ausbildungswege vor. Für Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse gehören grundsätzlich folgende Bestandteile dazu.

01

Modul Grundlagen

Allgemeine Kenntnisse über Anatomie, Haut, Sicherheit und Behandlungsgrundlagen.

02

Modul Technologien

Technische Grundlagen der eingesetzten Verfahren und Systeme.

03

Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Das BKF-Modul behandelt die konkrete kosmetische Anwendung.

04

Prüfung

Der Sachkundenachweis wird über die dafür vorgesehenen Prüfungsstellen erworben.

Informationen zu anerkannten Prüfungsstellen und Ausbildungswegen stellt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit bereit.

Welche Laser stehen in der Schweiz unter ärztlichem Vorbehalt?

Ein Sachkundenachweis berechtigt nicht automatisch zur Anwendung jeder Laser-Technologie. Bestimmte Verfahren stehen nach der V-NISSG unter ärztlichem Vorbehalt.

  • Ablative Laser
  • Langgepulste Nd:YAG-Laser
  • Hochfokussierter Ultraschall
  • Bestimmte photodynamische Therapien
  • Laserlipolyse

Diese Verfahren dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise entsprechendem Praxispersonal unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden.

Wichtig bei Diodenlasern mit 1064-nm-Wellenlänge

Die Wellenlänge allein ist nicht mit einer bestimmten Laserbauart gleichzusetzen. Der ärztliche Vorbehalt für langgepulste Nd:YAG-Laser darf deshalb nicht pauschal auf jedes Diodenlasersystem mit 1064 nm übertragen werden. Entscheidend ist die tatsächlich eingesetzte Technologie und Anwendung.

Welche Anwendungen sind in der Schweiz verboten?

Die V-NISSG enthält außerdem Verwendungsverbote für bestimmte Behandlungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up mit IPL.
  • Entfernung melanozytärer Nävi mittels Laser oder IPL.
Deutsche NiSV-Fachkunde ersetzt den Schweizer Nachweis nicht automatisch.

Für ein Studio in der Schweiz muss geprüft werden, welcher Schweizer Sachkundenachweis zur tatsächlich angebotenen Behandlung gehört.

Offizielle Informationen: Schweizer Bundesamt für Gesundheit – Sachkundenachweise .

AT
Österreich

Laser-Haarentfernung im reglementierten Kosmetikgewerbe

Auch in Österreich gilt die deutsche NiSV nicht. Maßgeblich ist insbesondere die österreichische Gewerbeordnung 1994 (GewO).

In § 109 Abs. 6 GewO ist ausdrücklich geregelt, dass Personen, die das Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) ausüben, auch zur Haarentfernung mittels Laser berechtigt sind.

Kosmetik ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe. Deshalb reicht der bloße Besitz eines Diodenlasers oder die Teilnahme an einer Herstellerschulung nicht automatisch aus, um die gewerberechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Was sollten Kosmetikstudios in Österreich prüfen?

01

Gewerbeberechtigung

Ist das entsprechende Gewerbe Kosmetik / Schönheitspflege wirksam angemeldet?

02

Befähigungsnachweis

Sind die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe erfüllt?

03

Leistungsumfang

Ist die konkret angebotene Tätigkeit von der vorhandenen Gewerbeberechtigung umfasst?

04

Studioabläufe

Sind Geräteeinweisung, Produkthinweise, Kundendokumentation und betriebliche Schutzmaßnahmen organisiert?

„NiSV-zertifiziert“ ist keine österreichische Gewerbeberechtigung.

Eine deutsche NiSV-Schulung sollte in Österreich nicht als vermeintliche gesetzliche Betriebsvoraussetzung beworben werden. Entscheidend ist die österreichische Rechtslage.

Amtliche Rechtsgrundlage: § 109 GewO 1994 – Rechtsinformationssystem Österreich .

Arbeiten im DACH-Raum

Was gilt, wenn ein Studio in mehreren Ländern tätig ist?

Deutschland, Österreich und die Schweiz sollten nicht als einheitlicher regulatorischer Markt behandelt werden.

Wer Diodenlaser verkauft, Schulungen bewirbt oder selbst Behandlungen in mehreren Ländern anbietet, sollte Qualifikationsanforderungen und Marketingaussagen landesspezifisch gestalten.

01

Behandlungsland bestimmen

Zunächst feststellen, in welchem Land die Behandlung tatsächlich durchgeführt wird.

02

Qualifikation separat prüfen

Deutschland: NiSV-Fachkunde. Schweiz: passender Sachkundenachweis. Österreich: gewerberechtliche Berechtigung.

03

Technik und Verfahren abgrenzen

Besonders in der Schweiz ärztliche Vorbehalte und Verwendungsverbote für bestimmte Verfahren berücksichtigen.

04

Marketingtexte anpassen

Deutsche NiSV-Begriffe nicht pauschal auf Schweizer oder österreichische Angebote übertragen.

05

Unterlagen dokumentieren

Qualifikationsnachweise, Produktunterlagen, Einweisungen und betriebliche Abläufe nachvollziehbar aufbewahren.

Häufige Fehler

Diese Aussagen sollten Diodenlaser-Studios vermeiden

Falsche Aussage „Die NiSV gilt im gesamten DACH-Raum.“

Nein. Die NiSV ist deutsches Recht. Österreich und die Schweiz haben eigene Regelungen.

Falsche Aussage „Meine deutsche NiSV-Schulung reicht auch in der Schweiz.“

Nicht automatisch. Für die betreffenden Schweizer Behandlungen ist der passende Sachkundenachweis nach V-NISSG maßgeblich.

Falsche Aussage „Mit einem Schweizer Sachkundenachweis darf ich jeden Laser verwenden.“

Nein. Bestimmte Technologien und Verfahren stehen unter ärztlichem Vorbehalt.

Falsche Aussage „In Österreich reicht ein Laserkurs.“

Ein Kurs allein ersetzt nicht die gewerberechtlichen Voraussetzungen für das reglementierte Kosmetikgewerbe.

Falsche Aussage „NiSV-frei bedeutet automatisch rechtskonform.“

Nein. Dass die deutsche NiSV nicht gilt, bedeutet nicht, dass im jeweiligen Land keine eigenen Anforderungen bestehen.

Geräteauswahl

Rechtliche Anforderungen und Diodenlaser-Technik getrennt betrachten

Die rechtliche Berechtigung einer Anwenderin oder eines Anwenders und die technische beziehungsweise regulatorische Eignung eines konkreten Geräts sind zwei unterschiedliche Fragen.

Beim Kauf eines professionellen Diodenlasers sollten Studios deshalb neben der persönlichen Qualifikation auch die Produkteigenschaften und Unterlagen prüfen.

  • Bestimmungsgemäßer Verwendungszweck des Geräts
  • Technische Dokumentation und Konformitätsinformationen
  • Laser-Technologie und Wellenlängen
  • Leistung und Behandlungsparameter
  • Kühltechnologie und Schutzmaßnahmen
  • Geräteeinweisung, Schulung und Service
  • Anforderungen des Landes, in dem das Gerät eingesetzt werden soll

Eine leistungsfähige technische Ausstattung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Qualifikation. Umgekehrt sagt ein Qualifikationsnachweis allein noch nichts über die Eignung jedes beliebigen Geräts aus.

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Praxis-Check

DACH-Checkliste: Was vor der ersten Laserbehandlung geprüft werden sollte

Diese Checkliste hilft bei der Vorbereitung eines Studios in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

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Häufige Fragen

FAQ: NiSV, Österreich, Schweiz und Diodenlaser

Gilt die deutsche NiSV in Österreich?

Nein. In Österreich richtet sich die gewerbliche Laser-Haarentfernung insbesondere nach der österreichischen Gewerbeordnung. Personen, die das Gewerbe Kosmetik (Schönheitspflege) ausüben, sind gemäß § 109 Abs. 6 GewO auch zur Haarentfernung mittels Laser berechtigt.

Gilt die deutsche NiSV in der Schweiz?

Nein. Die Schweiz hat mit der V-NISSG ein eigenes Regelwerk. Für die dort erfassten Behandlungen gelten Schweizer Sachkundenachweise.

Was brauche ich in der Schweiz für Laser-Haarentfernung?

Seit dem 1. Juni 2024 ist für die in der V-NISSG erfasste Laser-Haarentfernung grundsätzlich der passende Schweizer Sachkundenachweis erforderlich. Es gibt die Kategorie „Haarentfernung mit Laser“.

Ersetzt meine NiSV-Fachkunde den Schweizer Sachkundenachweis?

Eine deutsche NiSV-Fachkunde ersetzt den Schweizer Sachkundenachweis nicht automatisch. Für die Schweiz sind die Anforderungen der V-NISSG maßgeblich.

Darf ein Kosmetikstudio in der Schweiz einen Diodenlaser verwenden?

Laser-Haarentfernung kann im Rahmen des dafür vorgesehenen Sachkundenachweises durchgeführt werden. Zusätzlich sind die technischen Anforderungen und mögliche ärztliche Vorbehalte zu beachten.

Ist langgepulster Nd:YAG in der Schweiz frei für Kosmetikstudios?

Nein. Langgepulste Nd:YAG-Laser gehören in der Schweiz zu den Verfahren, die unter ärztlichem Vorbehalt stehen.

Wie viele Lerneinheiten umfasst die NiSV-Fachkunde in Deutschland?

Anlage 3 NiSV nennt grundsätzlich 78 Lerneinheiten für das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und 117 Lerneinheiten für „Optische Strahlung“. Das entspricht 195 Lerneinheiten für die vollständige Fachkundegruppe Laser / intensive Lichtquellen. Für das Grundlagenmodul gibt es gesetzlich geregelte Gleichwertigkeiten.

Brauche ich in Österreich eine NiSV-Schulung?

Die deutsche NiSV ist nicht die österreichische Rechtsgrundlage. Entscheidend sind dort die österreichischen gewerberechtlichen Voraussetzungen für das Kosmetikgewerbe und den konkret ausgeübten Tätigkeitsumfang.

Kann SOMATECH verbindliche Rechtsberatung für mein Studio geben?

Nein. SOMATECH kann technische und organisatorische Orientierung geben, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft der zuständigen Behörde.

Quellenbasis

Amtliche Quellen zu NiSV, V-NISSG und GewO

Für die regulatorische Einordnung wurden amtliche und gesetzliche Quellen herangezogen.

  1. Deutschland – § 3 NiSV – Betreiberpflichten, Anzeige und Dokumentation.
  2. Deutschland – § 4 NiSV – Anforderungen an die Fachkunde.
  3. Deutschland – § 4a NiSV – Nachweis und Zertifizierung der Fachkunde.
  4. Deutschland – Anlage 3 NiSV – Fachkundemodule, Lerneinheiten und Aktualisierung.
  5. Schweiz – Bundesamt für Gesundheit – Sachkundenachweise nach V-NISSG.
  6. Schweiz – Ausbildungswege und Prüfungsstellen – Erwerb der Sachkundenachweise.
  7. Schweiz – Ärztlicher Vorbehalt und Verwendungsverbote – Eingeschränkte Technologien und Verfahren.
  8. Österreich – § 109 Abs. 6 GewO 1994 – Haarentfernung mittels Laser im Kosmetikgewerbe.

Redaktioneller Stand: 8. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu regulatorischen Anforderungen an professionelle Laser-Haarentfernung im DACH-Raum. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft einer Behörde. Die rechtliche Einordnung kann von der konkreten Anwendung, dem Gerät, der Qualifikation und dem Standort abhängen. Gesetzliche Änderungen und behördliche Vorgaben sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu prüfen.

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